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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Freiluft Fitness André Klug, Lärchenweg 5, 04683 Threna

Sehr geehrter Kunde,
ich freue mich, dass sie sich für eines meiner Angebote entschieden haben. Bitte lesen Sie sich meine AGB sorgfältig durch. Bei Fragen oder Unklarheiten setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung.

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich, Leistungsumfang

(1) Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Freiluft-Fitness André Klug und deren Vertragspartnern, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Abweichenden Bedingungen der Vertragspartner und Mitglieder wird hiermit widersprochen.Diese erkennt Freiluft-Fitness André Klug nur an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

(3) Freiluft-Fitness André Klug bietet am Schladitzer See einen Fitnessparcours zum körperlichen Training im Außenbereich an. Für die Nutzung des Fitnessparcours werden Mitgliedsverträge angeboten. Durch Abschluss eines Mitgliedsvertrages wird der Vertragspartner Mitglied. Der Mitgliedsvertrag kommt mit Freiluft-Fitness André Klug, Lärchenweg 5, 04683 Threna zustande.

(4) Die durch Freiluft-Fitness André Klug angebotenen Leistungen sind der Rechnung oder dem Mitgliedsvertrag zu entnehmen.

(5) Mitglieder können die Angebote von Freiluft-Fitness André Klug im Rahmen des von Ihnen geschlossenen Mitgliedsvertrages während der dafür vorgesehenen Öffnungszeiten nutzen. Die Öffnungs- und Trainingszeiten werden durch Aushang am Fitnessparcours und auf der Internetseite bekanntgegeben. Werden gebuchte Leistungen zu den vereinbarten Terminen nicht in Anspruch genommen, verfallen diese.

(6) Freiluft-Fitness André Klug ist berechtigt, den Fitnessparcours für notwendige Instandsetzungsarbeiten und bei geschlossenen Veranstaltungen vollständig zu schließen. Freiluft-Fitness bemüht sich darum, eine Schließung während der Öffnungszeiten zu vermeiden und Instandsetzungsarbeiten außerhalb der Öffnungsarbeiten durchzuführen. Die Mitglieder werden hierrüber rechtzeitig informiert.

§ 2 Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft wird durch einen Antrag auf Mitgliedschaft gegenüber Freiluft-Fitness Andre Klug beantragt. Freiluft-Fitness André Klug ist berechtigt, diesen Antrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung ohne Angabe von Gründen in Textform abzulehnen. Wird der Antrag nicht innerhalb der oben genannten Frist abgelehnt, kommt der Mitgliedsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande.

(2) Die Mitgliedschaft ist grundsätzlich für Personen möglich, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine schriftliche Einwilligung des / der Erziehungsberechtigten notwendig.

(3) Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Freiluft-Fitness André Klug möglich.

(4) Die Mitglieder haben sich durch tragen ihres Mitgliedsarmbandes vor der Benutzung des Fitnessparcours zu legitimieren.

(5) Das Mitglied verpflichtet sich, den Verlust des Mitgliedsarmbandes unverzüglich schriftlich bei Freiluft-Fitness André Klug anzuzeigen. Eine Wiederbeschaffung ist mit eventuellen Neukosten verbunden, die das Mitglied trägt.

(6) Anschriften- und Namensänderungen sowie Änderungen der Bankverbindung sind Freiluft-Fitness André Klug rechtzeitig bekannt zu geben. Die durch die fehlende oder nicht rechtzeitige Mitteilung eventuell entstehenden Kosten hat das Mitglied zu tragen.

§ 3 Vertragslaufzeit, Kündigung, Ruhezeit

(1) Der Mitgliedsvertrag läuft ab dem Zustandekommen des Vertrages unbefristet. Der Fitnessparcours steht den Mitgliedern im Zeitraum vom 01.01. -31.12 des Jahres zur Verfügung.

(2) Der Mitgliedsvertrag kann jederzeit von beiden Vertragspartnern bis zum Ende des Monats zum Ablauf des darauffolgenden Monats gekündigt werden. Gleiches gilt auch einzeln für vereinbarte Leistungen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt durch vorgenannte Regelung unberührt. Dieses ist insbesondere auf Seiten von Freiluft Fitness André Klug bei groben Verstößen gegen die Hausordnung oder die Sicherheitsbestimmungen anzunehmen.

(4) Die Kündigung ist schriftlich unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie der vollständigen Anschrift an Freiluft Fitness André Klug, Lärchenweg 5, 04683 Threna  oder per Email an info@fitamsee.de zu entrichten.

(5) 10er Karten sind ab Kaufdatum 1 Jahr gültig und übertragbar. Nach einem Jahr verfällt die Gültigkeit.

(6) Beantragt das Mitglied eine Ruhezeit (max. 3 zusammenhängende Monate pro Jahr), so ist dies schriftlich mitzuteilen. Alle Monate der Ruhezeit sind nach Beendigung der Mitgliedschaft zu zahlen. D.h. bei Kündigung verlängert sich die Mitgliedschaft um die Zeit der Ruhezeit.

§ 4 Preise, Anmeldegebühr, Preisanpassung, Zahlungsverzug

(1) Die Benutzung des Fitnessparcours sowie die Nutzung von Angeboten von Freiluft-Fitness André Klug ist kostenpflichtig. Die jeweiligen Preise sind der Rechnung oder dem Mitgliedsvertrag zu entnehmen.

(2) Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird jeweils in der ersten Woche eines jeden Monats fällig.

(3) Für die Anmeldung wird eine Anmeldegebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben. Diese ist mit der ersten Abbuchung des Mitgliedsbeitrages fällig.

(4) Freiluft-Fitness ist jährlich zur Anpassung der Preise berechtigt. Die Mitglieder werden rechtzeitig, spätestens einen Monat im Voraus, darüber informiert. Auf § 3 Abs. 2 wird hingewiesen.

(5) Preise ab 01.03.2022: Freies Training= 30€ pro Monat, Gruppenfitness 1x wöchentlich= 50€ pro Monat, Gruppenfitness 2x wöchentlich= 60€ pro Monat, Gruppenfitness unbegrenzt= 70€ pro Monat, Kleingruppentraining= 120,00€ pro Monat.

§ 5 Zahlungsmöglichkeit, Einzugsermächtigung

(1) Die monatlich geschuldeten Beträge werden bei Fälligkeit gemäß § 4 dieser AGB in der ersten Woche des Monats per SEPA-Lastschrift von dem durch das Mitglied angegebenen Bankkonto eingezogen.

(2) Das hierfür notwendige SEPA-Lastschriftmandat erteilt das Mitglied separat bei Antragstellung.

(3) Fehlbuchungskosten, die auf der fehlerhaften Angabe der Kontoverbindung beruhen bzw. Rückbuchungsgebühren, die mangels Deckung des Kontos erfolgen, gehen zu Lasten des Mitglieds.

§ 6 Hausordnung

(1) Das Außengelände ist sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle sind in die vorhandenen Abfallbehälter zu werfen.

(2) Das Mitnehmen von Tieren in die Anlage ist verboten.

(3) Fahrräder dürfen nur an den Fahrradständern abgestellt werden.

(4) Offenes Feuer ist in der Anlage untersagt. Das Rauchen ist im gesamten Bereich untersagt.

(5) Die Benutzung von Glasflaschen, Gläsern, Porzellangeschirr etc. sind auf den Sportflächen untersagt. Nicht erlaubte Gegenstände können vom Personal eingezogen werden.

(6) Das Hausrecht über den Fitnessparcours übt Freiluft-Fitness André Klug aus. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.

(7) An den Fitnessgeräten dürfen keine Materialien oder Kleidungsstücke abgelegt werden. Das Sitzen auf den Fitnessgeräten ist nicht gestattet.

(8) Das Abstellen von Rucksäcken ist nur auf den dafür vorgesehenen Abstellmöglichkeiten erlaubt.

(9) Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten werden.

(10) Vorsätzlich verursachte Schäden werden auf Kosten des Verursachers behoben. Für Schäden, die durch den Nutzungsberechtigten verursacht werden, muss das Mitglied selbst aufkommen. Das Mitglied haftet gegenüber Freiluft-Fitness André Klug bei mutwilliger und grob fahrlässiger Beschädigung und Verunreinigung.

§ 7 Sicherheitsbestimmungen für den Fitnessparcours

(1) Die Nutzung der Angebote von Freiluft-Fitness André Klug ist mit Risiken verbunden. Die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, der Verhaltensregeln und der Hausordnung durch das Mitglied ist daher unbedingt erforderlich. Die sportliche Betätigung im Außenbereich ist naturgemäß mit Risiken verbunden und teilweise gefährlich. Es erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit.

(2) Den Anweisungen und Entscheidungen der Trainer, des Personals und sonstiger Personen, derer sich Freiluft-Fitness André Klug zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient, ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen von Freiluft-Fitness und des Personals übernimmt Freiluft-Fitness André Klug keine Haftung für die damit verbundenen Schäden. In diesen Fällen können die betreffenden Mitglieder von der Nutzung der Angebote ausgeschlossen werden.

(3) Der Missbrauch von Dopingmitteln und verbotenen Substanzen ist strengstens untersagt. Eine Zuwiderhandlung berechtigt Freiluft-Fitness André Klug zur außerordentlichen fristlosen Kündigung.

(4) Jedes Mitglied hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Mitglieder zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte.

(5) Die Leistungsfähigkeit des Mitglieds muss den Anforderungen des Fitnessparcours gerecht werden. Freiluft-Fitness André Klug kann das Mitglied im Vorfeld ganz oder teilweise von der Nutzung ausschließen, wenn es den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen scheint, oder wenn es einer eventuellen Vorbesprechung fernbleibt. Das Mitglied hat Freiluft-Fitness André Klug rechtzeitig über alle gesundheitlichen Probleme zu informieren, die zu Einschränkungen der Nutzung des Fitnessparcours führen können.

§ 8 Haftung

(1) Freiluft-Fitness André Klug haftet für Schadenersatzansprüche nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Freiluft -Fitness André Klug oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Die Einschränkungen gelten nicht für die Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Im Haftungsfall wird der Schadensersatzanspruch auf die Höhe der Versicherungssumme der entsprechend abgeschlossenen Versicherung durch Freiluft-Fitness André Klug begrenzt.

(4) Ein Unfall oder Schaden ist unverzüglich und vor dem Verlassen des Fitnessparcours dem Personal zur Niederschrift anzuzeigen, soweit dies dem Mitglied möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass eine spätere Anzeige den Verlust der Geltendmachung eines etwaig bestehenden Anspruchs bedeuten kann.

(5) Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. die Ihnen anvertrauten Personen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 832 BGB. Für Kinder bestehen bei der Nutzung der Angebote von Freiluft-Fitness Andre Klug besondere Risiken, hinsichtlich derer die Eltern bzw. sonstige Aufsichtsberechtigte Vorsorge zu treffen haben. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen.

(6) Für durch das Mitglied ausschließlich selbst verursachte Unfälle haftet Freiluft-Fitness André Klug nicht.

(7) Auf Kleidungsstücke und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände hat das Mitglied selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen.

§ 9 Datenschutz

(1) Freiluft-Fitness André Klug verarbeitet und speichert die den jeweiligen Mitgliedsvertrag betreffenden Daten, soweit dies für die Durchführung und Abwicklung des Mitgliedschaftsverhältnisses erforderlich ist und solange er zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist. Das Mitglied hat das Recht, die von ihm bei der Freiluft-Fitness gespeicherten Informationen einzusehen.

(2) Freiluft-Fitness André Klug behält sich vor, persönliche Daten des Mitglieds an Auskunfteien zu übermitteln, soweit dies zum Zweck einer Prüfung erforderlich ist, vorausgesetzt, das Mitglied erklärt sich hiermit im Einzelfall ausdrücklich einverstanden.Freiluft-Fitness André Klug wird auch sonst personenbezogene Mitgliedsdaten nicht ohne das ausdrücklich erklärte Einverständnis des Mitglieds an Dritte weiterleiten, außer, wenn er gesetzlich zur Herausgabe verpflichtet ist.

(3) Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Mitglieds zu anderen als den in diesem § 9 genannten Zwecken ist Freiluft-Fitness André Klug nicht gestattet.

(4) Für die Verwendung der Internetseite sowie der Social-Media-Seiten wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen. Diese kann auf der Internetseite sowie am Fitnessparcours eingesehen werden.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Der zwischen Freiluft-Fitness André Klug und dem Mitglied bestehende Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögens, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Gerichtssitz, Leipzig. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(4) Änderungen der AGB sind dem Kunden alsbald mitzuteilen. Der Kunde hat das Recht, gegen diese Änderungen Widerspruch einzulegen. Sollte binnen eines Monats ab Bekanntgabe der AGB-Änderung kein Widerspruch durch den Kunden erfolgen, so gelten die Änderungen als anerkannt.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die Bestimmungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

Stand: 01.01.2023